Header

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen über meine angebotenen Leistungen und den dazu gehörigen Aufgaben und Tätigkeiten:

 

1. Externe bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)

1.1. sicherheitstechnische Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV-Vorschrift V2

1.1.1 Grundbetreuung

  • Aufgabenbereiche und Aufgabenfelder der Grundbetreuung nach DGUV-Vorschrift 2

    1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung:
      Unterstützung zu Gesamtkonzept, Implementierung, Beobachtung der Praxis
    2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –Verhältnisprävention:
      Eigeninitiatives Handeln in Bezug auf bestehende Arbeitssysteme und Veränderung von Arbeitsbedingungen
    3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –Verhaltensprävention:
      Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Motivation, Aufklärung, kollektive arbeitsmedizinische Beratung
    4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit:
      Unterstützung bei Aufbauorganisation, Unternehmensführung, betrieblichen Prozesse, notwendigen Ressourcen, ständiger Verbesserung
    5. Untersuchung nach Ereignissen:
      Untersuchung von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen
    6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten:
      Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftliche Erkenntnisse
    7. Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten Dokumentationen, Meldepflichten:
      bei Unfallversicherungsträgern und Behörden, Dokumentation der eigenen Tätigkeiten wie technische Prüfungen, Unterweisungen, Vorsorgeuntersuchungen
    8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen:
      direkte Beratung, Besprechungen mit Führungskräften, betriebliche Beauftragten, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
    9. Selbstorganisation:
      ständige Fortbildung, Wissensmanagement, Erfassung Hinweise Beschäftigte, Erfahrungsaustausch Unfallversicherungsträger

1.1.2 betriebsspezifische Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2

  • Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung

    1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung:
      Besondere Tätigkeiten, besondere Risiken, Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge in Abhängigkeit von der Zahl der Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen, besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz, demografischen Wandel, Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen, Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
    2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation:
      Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Errichtung neuer Arbeitsplätze, neue Arbeitsplatzausstattung oder Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen/Umbau oder Neubaumaßnahmen, Einführung neuer Stoffe und Materialien, Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse, neue Arbeitszeitgestaltung, neue Arbeitsverfahren, Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
    3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation:
      Neue Vorschriften, Weiterentwicklung des Stands der Technik und Arbeitsmedizin
    4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

 

2. Extern bestellter Brandschutzbeauftragter

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken in allen brandschutzrelevanten Themen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel 
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Kontrolle der festgelegten Brandschutzmaßnahmen
  • Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Insbesondere werden Brandschutzbeauftragte z.B. für folgende Sonderbauten gefordert:

  • Industriebauten,
  • Versammlungsstätten,
  • Verkaufsstätten,
  • Hochhäuser

 

3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen

  • Beratung bei der Planung des Bauvorhabens
  • Organisation und Kontrolle der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Koordination der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Baustellenordnung, Begehungen, Schutzmaßnahmen aufstellen und kontrollieren)